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Gericht: Anonymität im Netz gewährleistet Meinungsfreiheit

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Das wird die Innenpolitiker der Union sicher nicht interessieren, die gerade festgeschrieben haben, dass eine anonyme Teilhabe am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess abzulehnen ist: : Anonymität im Netz gewährleistet Meinungsfreiheit.

Das OLG Hamm hat sich in seinem Beschluss grundsätzlich zur Frage der anonymen Meinungsäußerung im Internet geäußert. Das OLG sieht die anonyme Nutzung des Internets als “typisch” an und “der grundrechtlichen Interessenlage” entsprechend. Die Anonymität gewährleiste dem Individuum die Ausübung seines nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung. Eine Abkehr von der Anonymität, also “[die] Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern.”

Bei Telemedicus findet sich das Urteil.

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von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Montag, 26. September 2011 um 18:05
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Das OLG Hamm hat sich in seinem Beschluss grundsätzlich zur Frage der anonymen Meinungsäußerung im Internet geäußert. Das OLG sieht die anonyme Nutzung des Internets als “typisch” an und “der grundrechtlichen Interessenlage” entsprechend. Die Anonymität gewährleiste dem Individuum die Ausübung seines nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung. Eine Abkehr von der Anonymität, also “[die] Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern.”

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von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am um 18:05
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