AK Vorrat fordert Verbot von Staatstrojanern (21.10.2011)
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[1] (http://ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner) zeigen, dass die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur
Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008[2] gesetzten Vorgaben beim
Einsatz dieser Art von Software in der Praxis offensichtlich nicht
umgesetzt werden können.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Freitag, 21. Oktober 2011 um 11:17

