Update zum Schultrojaner
Seitdem wir heute Morgen über den Schultrojaner berichtet haben, der genau genommen kein richtiger Trojaner ist, sondern eine Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen von Schulrechnern (Was nicht ganz so griffig klingt), gibt es zwar hunderte Verlinkungen von Twitter, Blogs, Facebook und Google+, aber so gut wie keine Berichterstattung in klassischen Medien. Einer der Gründe für letzteres scheint zu sein, dass es im Moment schwer ist, überhaupt jemand Verantwortliches in den Kultusministerien zu finden. Wir haben auch diverse Kultusministerien per Mail angefragt, aber noch keine Reaktion erhalten. Aber wir sind ja auch ein Blog, und als solches wird man häufig von offiziellen Stellen nicht Ernst genommen.
Sonja Schünemann von ZDF-heute twitterte vor zwei Stunden, dass die Recherche schwierig sei:
#Schultrojaner-Recherche schwierig: KMK weiß nichts, Sprecher des Bayer. Ministeriums weiß nichts, einziger wissender Mitarbeiter in Urlaub
Anscheinend ist im federführenden bayrischen Kultusministerium der Verantwortliche für den Vertrag mittlerweile im Ruhestand und die einzige andere Person kommt am Mittwoch wieder rein. Andere Kultusministerien wissen erstmal von nichts.
Meine Vermutung ist ja, dass niemand richtig den Vertrag gelesen hat und/oder niemand in der Lage war, zu erfassen, was das Problem einer Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen von Schulrechnern darstellt. Immerhin erlaubt man damit privaten Ermittlern, Razzien auf Schulrechnern durchzuführen, um dort kopierte Schulbücher zu suchen. Was alleine schon total absurd klingt, in dem Vertrag aber recht juristisch-abstrakt beschrieben wurde.
Die Taz berichtet nun als eines der ersten Medien, aber leider ohne uns als Quelle zu erwähnen, und hat ein Statement vom Verband der Schulbuchverlage (VdS Bildungsmedien):
Die Verlage halten den Einsatz einer solchen Spürsoftware dagegen für unbedenklich. “Vom heimlichen Ausspähen kann nicht die Rede sein”, meint Sprecher Bornhorn. Die Schulen seien ja informiert, außerdem handle es sich nicht um Privatrechner. Dass Lehrerinnen und Lehrer an ihren Arbeitsplätzen auch private Mails abriefen, hält Bornhorn für ausgeschlossen. Im Übrigen verweist er auf die Länder, die dafür zuständig seien zu kontrollieren, dass Datenschutzrechte gewahrt blieben.
Keine weiteren Fragen.
Thomas Stadler hat nochmal aus rechtlicher Sicht erklärt, was die Hintergründe des Vertrages sind und warum der Inhalt problematisch ist:
Ob der Staat Lehrer und Schüler überhaupt zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Privatunternehmern überwachen und ausspionieren darf, ist m.E. ganz generell zu hinterfragen. Denn eine gesetzliche Grundlage für diesen Grundrechtseingriff ist nicht ersichtlich. Ganz unabhängig davon, dass Lehrer und Schulleiter damit gezwungen werden, sich durch das unübersichtliche Dickicht des deutschen Urheberrechts zu schlagen und dabei auch noch ein persönliches Haftungsrisiko in Kauf nehmen müssen. Der ganze Vorgang zeigt sehr schön, wie wenig bildungsfreundlich unser Urheberrecht immer noch ist. Der Gesetzgeber hat das Urheberrecht in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen vielmehr immer wieder zugunsten der Rechteinhaber und zu Lasten der Allgemeinheit verändert. Und das geht gerade auch auf Kosten von Unterricht und Bildung, deren Bedeutung ansonsten in allen politischen Sonntagsreden gerne betont wird.


