ELENA ist tot, lang lebe ELENA! - Zweifel am Ende der Arbeitnehmer-Vorratsdatenspeicherung (16.11.)
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Der Bundestag beschloss es am 21.9.2011, der Bundesrat ließ es am
7.11. gewähren: Das Ende von ELENA im Zusammenhang mit dem neuen
"Beherbergungs- und Handelsstatistikgesetz".
ELENA ist der Name, hinter dem sich die anlasslose Sammlung von
umfangreichen Arbeitnehmerdaten verbarg. Monat für Monat sind
Arbeitgeber und Behörden dazu verpflichtet, diese Daten einer Zentralen
Speicherstelle (ZSS) zuzuführen, um irgendwann, Jahre später zum
Beispiel, zur Überprüfung von Berechtigungen für Sozialleistungen zu
dienen - oder auch nicht. Die anlasslose und umfangreiche zentrale
Speicherung sensibler Daten ist ein klassisches Beispiel der
Vorratsdatenspeicherung, gegen die Datenschützer, Bürgerrechtler,
Gewerkschaften, Personal- und Betriebsräte seit langer Zeit Sturm laufen
[1] (/content/view/359/79/lang,de/) [2] (/content/view/429/79/lang,de/) [3] (/content/view/473/79/lang,de/).
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Mittwoch, 16. November 2011 um 13:01

