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Fluggastdaten-Abkommen mit den USA geleakt

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.

Die Europäische Kommission hat vor kurzem die Verhandlungen über ein neues Abkommen zur Weitergabe von europäischen Fluggastdaten (PNR) an US-Behörden abgeschlossen. Da diese Daten angeblich für die Fahndung nach mutmasslichen Terroristen und anderen Kriminellen unverzichtbar sind, wollen die USA sie für 15 Jahre auf Vorrat speichern.

Im letzten Mai erklärte der Juristische Dienst der Kommission noch, dass das Abkommen mit den Grundrechten unvereinbar ist. Daher beeilte sich EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström und bewarb die vielen tollen Verbesserungen dann bereits am 10. November in einem Interview mit der FAZ – sogar noch bevor das EU-Parlament den Text erhielt oder gebrieft wurde. Seit einigen Tagen können die EU-Abgeordneten das Abkommen aber endlich lesen. Es befindet sich in einem geheimen Leseraum, in dem nicht fotografiert oder Notizen gemacht werden dürfen. Heute wurde der geheim gehaltene Text des Abkommens (pdf) bei Papers, Please! geleakt.

Obwohl laut Abkommen alle Fluggastdaten den US-Behörden zur Verfügung gestellt werden müssen, sollen ‘nur’ 70 Einzeldaten, zusammengefasst in insgesamt 19 Datenkategorien, auf Vorrat gespeichert werden. Das sind beispielsweise sämtliche verfügbaren Kontaktdaten, Zahlungsinformationen, Essenswünsche und Gepäckinformationen. Die Speicherdauer beträgt 15 Jahre: Zunächst gehen die Daten für fünf Jahre in eine aktive Datenbank, wo sie nach 6 Monaten ‘anonymisiert’ werden – was allerdings nicht viel bedeutet. Danach werden sie in eine sogenannte ruhende Datenbank überführt, wo sie weitere zehn Jahre verbleiben. Von einer Löschung der Daten nach diesen 15 Jahren ist kein Wort zu lesen, sie werden lediglich ‘gänzlich anonymisiert’.

Das EU-Parlament muss bald im Plenum über das Abkommen abstimmen. Es hatte im letzten Jahr klare Forderungen beschlossen, an die es sich hoffentlich erinnern wird. Denn Edward Hasbrouck zählt in einem Artikel alle Kriterien auf, die vom EU-Parlament am 5. Mai 2010 für ein neues Abkommen festgelegt wurden und die jetzt von der Kommission offenlichtlich ignoriert wurden. Er erklärt weiterhin, dass die Bestimmungen über den Zugang zu Daten und der Rechtsbehelf für Einzelpersonen reine Augenwischerei sind. Wer es ganz genau wissen will, kann eine detaillierte Analyse des Abkommens (pdf) auch bei NoPNR! lesen.

(crosspost vasistas?)

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Montag, 28. November 2011 um 22:23
Aufgrund der Textinhalte könnten folgende Beiträge thematisch zu diesem Beitrag passen:

Fluggastdaten-Abkommen mit den USA geleakt

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Die Europäische Kommission hat vor kurzem die Verhandlungen über ein neues Abkommen zur Weitergabe von europäischen Fluggastdaten (PNR) an US-Behörden abgeschlossen. Da diese Daten angeblich für die Fahndung nach mutmasslichen Terroristen und anderen Kriminellen unverzichtbar sind, wollen die USA sie für 15 Jahre auf Vorrat speichern.

Im letzten Mai erklärte der Juristische Dienst der Kommission noch, dass das Abkommen mit den Grundrechten unvereinbar ist. Daher beeilte sich EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström und bewarb die vielen tollen Verbesserungen dann bereits am 10. November in einem Interview mit der FAZ – sogar noch bevor das EU-Parlament den Text erhielt oder gebrieft wurde. Seit einigen Tagen können die EU-Abgeordneten das Abkommen aber endlich lesen. Es befindet sich in einem geheimen Leseraum, in dem nicht fotografiert oder Notizen gemacht werden dürfen. Heute wurde der geheim gehaltene Text des Abkommens (pdf) bei Papers, Please! geleakt.

Obwohl laut Abkommen alle Fluggastdaten den US-Behörden zur Verfügung gestellt werden müssen, sollen ‘nur’ 70 Einzeldaten, zusammengefasst in insgesamt 19 Datenkategorien, auf Vorrat gespeichert werden. Das sind beispielsweise sämtliche verfügbaren Kontaktdaten, Zahlungsinformationen, Essenswünsche und Gepäckinformationen. Die Speicherdauer beträgt 15 Jahre: Zunächst gehen die Daten für fünf Jahre in eine aktive Datenbank, wo sie nach 6 Monaten ‘anonymisiert’ werden – was allerdings nicht viel bedeutet. Danach werden sie in eine sogenannte ruhende Datenbank überführt, wo sie weitere zehn Jahre verbleiben. Von einer Löschung der Daten nach diesen 15 Jahren ist kein Wort zu lesen, sie werden lediglich ‘gänzlich anonymisiert’.

Das EU-Parlament muss bald im Plenum über das Abkommen abstimmen. Es hatte im letzten Jahr klare Forderungen beschlossen, an die es sich hoffentlich erinnern wird. Denn Edward Hasbrouck zählt in einem Artikel alle Kriterien auf, die vom EU-Parlament am 5. Mai 2010 für ein neues Abkommen festgelegt wurden und die jetzt von der Kommission offenlichtlich ignoriert wurden. Er erklärt weiterhin, dass die Bestimmungen über den Zugang zu Daten und der Rechtsbehelf für Einzelpersonen reine Augenwischerei sind. Wer es ganz genau wissen will, kann eine detaillierte Analyse des Abkommens (pdf) auch bei NoPNR! lesen.

(crosspost vasistas?)

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am um 22:23
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