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Viviane Redings EU-Datenschutzverordnung

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.

Viviane Reding, die EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, hat gestern und heute zwei Reden gehalten, in denen sie auf das Verhältnis der Europäischen Kommission zu Datenschutzfragen eingegangen ist.

In der ersten Rede, die sie gestern bei der “2nd Annual European Data Protection and Privacy Conference” in Brüssel hielt, ging es um Datenschutz und transatlantische Kooperation. Sie kündigte darin an, in einem nächsten Monat vorgestellten Gesetz den Zugriff jedes Nutzers auf die eigenen Daten zu erleichtern, die Spielregeln für Unternehmen beim Umgang mit Daten zu vereinfachen und zu vereinheitlichen und das “right to be forgotten” einzubinden, also die Möglichkeit, Nutzerdaten spurlos zu entfernen.

Bei ihrer Rede von heute zum Thema “Data Protection and Security in Cloud Computing” hielt, stellte sie die Hauptziele der Datenschutzreform vor. Unter anderem soll der Nutzer darüber informiert werden müssen, was mit seinen Daten passiert; beim cloud computing soll besondere Sorgfalt geübt werden und Nutzerdaten sollen portabel sein.

Praktischerweise ist im Internet bereits der Entwurf des Gesetzes aufgetaucht. Falk Lüke hat sich eingehend mit dem Dokument beschäftigt und stellt fest:

Tatsächlich scheint es so, als ob die Justizkommissarin ein erstaunlich durchdachtes Werk vorgelegt hat, das viele Facetten der Internationalisierung und Veralltaglichung von Datenverarbeitung durchdacht hat. Doch die Frage, ob das zweifelsohne an manchen Stellen innovative Gesetzeswerk sich in der Praxis als tauglich erweisen kann, kann es selbst nicht beantworten. Genau so wenig wie die Frage, wie am Ende des legislativen Verfahrens von diesem Vorschlag übrig bleiben wird. Denn viele der vorgeschlagenen Regelungen werden unter Beschuss aus verschiedenen Richtungen kommen.

Welche rechtlichen Folgen das Vorhaben haben wird, erörtern Johannes Marosi und Adrian Schneider bei telemedicus. Unter anderem merken sie an:

Eine Verordnung soll verbindliche Datenschutzregeln für die gesamte EU festlegen. Die Folge könnte nicht weniger als das Ende des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes sein.

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Mittwoch, 7. Dezember 2011 um 18:43
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Viviane Redings EU-Datenschutzverordnung

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Viviane Reding, die EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, hat gestern und heute zwei Reden gehalten, in denen sie auf das Verhältnis der Europäischen Kommission zu Datenschutzfragen eingegangen ist.

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Bei ihrer Rede von heute zum Thema “Data Protection and Security in Cloud Computing” hielt, stellte sie die Hauptziele der Datenschutzreform vor. Unter anderem soll der Nutzer darüber informiert werden müssen, was mit seinen Daten passiert; beim cloud computing soll besondere Sorgfalt geübt werden und Nutzerdaten sollen portabel sein.

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Tatsächlich scheint es so, als ob die Justizkommissarin ein erstaunlich durchdachtes Werk vorgelegt hat, das viele Facetten der Internationalisierung und Veralltaglichung von Datenverarbeitung durchdacht hat. Doch die Frage, ob das zweifelsohne an manchen Stellen innovative Gesetzeswerk sich in der Praxis als tauglich erweisen kann, kann es selbst nicht beantworten. Genau so wenig wie die Frage, wie am Ende des legislativen Verfahrens von diesem Vorschlag übrig bleiben wird. Denn viele der vorgeschlagenen Regelungen werden unter Beschuss aus verschiedenen Richtungen kommen.

Welche rechtlichen Folgen das Vorhaben haben wird, erörtern Johannes Marosi und Adrian Schneider bei telemedicus. Unter anderem merken sie an:

Eine Verordnung soll verbindliche Datenschutzregeln für die gesamte EU festlegen. Die Folge könnte nicht weniger als das Ende des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes sein.

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am um 18:43
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