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Keine Strafzahlung im Dezember (11.12.2011)

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entsprechender (http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video1026788.html) Falschmeldungen (http://www.zeit.de/digital/2011-12/vorratsdaten-malmstroem-friedrich) weisen wir darauf hin, dass auch wenn die von der EU-Kommission gesetzte Frist (content/view/509/79/lang,de/#schreiben) bis zum 27.12.2011 zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstreicht, auf absehbare Zeit keine Strafzahlungen zu leisten sind.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Sonntag, 11. Dezember 2011 um 20:36
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