Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
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Die vom Europäischen Parlament am 14. Dezember 2005 beschlossene
Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet jeden
EU-Mitgliedsstaat, Telekommunikationsgesellschaften Informationen über
die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzeichnen zu lassen. Zur
Erleichterung etwaiger strafrechtlicher Ermittlungen soll
nachvollziehbar sein, wer mit wem in den letzten 6-24 Monaten per
Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei
Handy-Telefonaten, SMS und Smartphone-Nutzung muss auch der jeweilige
Standort des Benutzers festgehalten werden. Die Vorratsspeicherung von
Internetkennungen (IP-Adressen) soll in Verbindung mit anderen
Informationen zudem nachvollziehbar machen, wer was im Internet gelesen,
gesucht oder geschrieben hat.
Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der
Menschen in ganz Europa halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht
einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen
Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und
die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten,
Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 500 Millionen
Bürgerinnen und Bürgern der EU gesammelt werden. Damit höhlt eine
Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und
andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch.
Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit
die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die
Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens.
Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind ohne
Erstattungsregelung von den europäischen Telekommunikationsunternehmen
zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung
von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Mittwoch, 14. Dezember 2011 um 8:09

